Alexander J.
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Nach abermals abgesandter Kontaktformulare - worauf ich bis heute keinerlei Reaktion erhalten habe, war es seitens Ihrer Internetpräsenz aus unerfindlichen Gründen plötzlich nicht mehr möglich Nachrichten an Sie zu senden, geschweige denn besitzen Sie scheinbar auch keine funktionstüchtige E-mail im Impressum oder sonst wo im Internet, also möchte ich meinen Unmut hier kundtun.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich spielte mit dem Gedanken, zeitnah eine hartverchromte Grillplatte zu erwerben und wollte Sie daher um ein direktes, ehrliches und persönliches Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit bitten! Sind denn jene glatten, hartverchromten, glänzenden Grillflächen wirklich uneingeschränkt und ohne Risiko einer Gesundheitsgefährdung unter hoher und kontinuierlicher Hitzeeinwirkung für den alltäglichen Gebrauch der Nahrungsmittelzubereitung zu gebrauchen?
Wie verhält sich diese Legierung denn in Bezug auf einen stetigen Kontakt der Nahrungsdmittelzubereitung unter Hitze und vermutlicher Abgabe von bedenklichen Stoffen?
Da es keine allgemeine Zulassung, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder „Positiv-Liste“ verchromter Oberflächen für den Lebensmittel- oder Medizinbereich gibt und seitens Bundesministerium für Gesundheit darauf verwiesen wird, dass bei der Verchromung von metallenen Werkstoffen jedoch Bedenken bestehen, vor allem, wenn eine vorherige Vernickelung notwendig ist und verbleibende freie Nickeloberflächen zu einer Gefahr werden können, bleiben mir doch nach diesen Zeilen Zweifel zurück, ob ich für meinen Gebrach hier die richtige Wahl treffen würde. Gerade auch wenn Sie schreiben: das BfR [c)] schließt sich den oben zitierten Ausführungen an und verweist zusätzlich auf weitere Behörden, deren Stellungnahme uns jedoch „nicht“ vorliegt.
Zusammenfassend ist auszuführen, dass es gemäß unserer Quellen keine allgemeine Zulassung, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder „Positiv-Liste“ verchromter Oberflächen für den Lebensmittel- oder Medizinbereich gibt.
Wir sind jedoch überzeugt, dass nach menschlichem Ermessen, aufgrund der vielfältigen Erfahrungen bei technischen Einsätzen und Beurteilung der Kenntnisse über die üblichen Einsatzbedingungen, keine Gefährdung von Mensch oder Tier von verchromten Oberflächen ausgehen, sofern die Oberflächen bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der oben zitierte jahrzehntelange, vielfache Einsatz verchromter Oberflächen, auch in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel und medizinische Geräte, unterstützen diese Einschätzung. 19.02.2007 Arthur Henninger GmbH.
Mir ist auch klar, dass eine Firma ihr Produkt eben unter diesen Umständen durch die bestmöglichen Fakten in Sachen Unbedenklichkeit untermauert. Aber ich möchte eine Gewissheit und keine Vermutung nach menschlichem Ermessen einer Absatz orientierten Firma, wenn es um meine eigene Gesundheit geht um die sich keine Firma so sehr bemüht wie ich selbst und da ich bisher keine persönliche Email erhalten habe, gehe ich eben davon aus, dass meine Skepsis berechtigt ist.
Viele Grüße, ein Rezipient der noch immer auf Antwort wartet.